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Beauftragte für Chancengleichheit

Das Chancengleichheitsgesetz

Das Chancengleichheitsgesetz ist am 22. Oktober 2005 in Kraft getreten. Dieses Gesetz löst das Landesgleichberechtigungsgesetz, welches gleichzeitig außer Kraft getreten ist, ab.

Das Chancengleichheitsgesetz hat zum Ziel, die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes weiter voran zu bringen, die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen entscheidend zu verbessern sowie Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Frauen wie auch Männern ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren.

Kernpunkte der Novellierung sind neben terminologischen Änderungen (Umbenennung der "Frauenvertreterin" in "Beauftragte für Chancengleichheit") die Vereinfachung des Verfahrens zur Bestellung der Beauftragten für Chancengleichheit, die Implementierung von Chancengleichheit als ein von allen Beschäftigten zu beachtendes Leitprinzip sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit von Dienststellenleitung und Beauftragter für Chancengleichheit. Durch die Aufnahme von Begriffsbestimmungen und Konkretisierungen entsteht darüber hinaus mehr Rechts- und Anwendungssicherheit. Das Chancengleichheitsgesetz enthält zudem notwendige Anpassungen an die strukturellen Veränderungen der Landesverwaltung durch das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz vom 1. Juli 2004.

Beauftragte für Chancengleichheit am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Freiburg (Berufliche Schulen)

Dr. Jutta Bohn

Studiendirektorin
Dr. Jutta Bohn


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Telefon: (0761) 21864-0

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